Schulwechsel zum FGG

Lust auf Schule?

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Sohn oder Ihre Tochter gern an unserer Schule anzumelden? Hier möchten wir Sie über die wichtigsten Aspekte informieren, die Sie wissen und beachten sollten: 

1) Schulgesetzliche Vorgaben

  • Ein Wechsel von einem staatlichen Gymnasium oder einem anderen Gymnasium in freier Trägerschaft ist grundsätzlich jederzeit möglich, d.h. auch während des laufenden Schuljahres.
  • Sollte Ihr Kind momentan die Sekundarschule besuchen, sind die in der Übergangsverordnung (siehe externer Link) getroffenen Regelungen und Leistungsvoraussetzungen einzuhalten.

Für weitere Fragen oder Auskunftswünsche stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Sie erreichen die
Schulleitung unter schulleitung@fgg-muecheln.de sowie den
Schulträger unter info@fgg-muecheln.de

Wir freuen uns auf Sie!

2) Schulspezifische Vorgaben

  • Aufnahmekapazität
    Eine wesentliche Säule unseres Schulkonzeptes ist die begrenzte Klassengröße auf höchstens 24 Schüler/innen. Bitte kommen Sie also auf uns zu, um zu prüfen, ob in dem jeweiligen Jahrgang noch Aufnahmekapazitäten bestehen.

  • mögliche Fremdsprachenbelegung:
    • es besteht die Möglichkeit folgende 2. Fremdsprache zu wählen
      - ab Klassenstufe 7: Spanisch, Russisch und Französisch
    • zusätzlich besteht die Möglichkeit folgende 3. Fremdsprache zu wählen
      - ab Klassenstufe 9: Spanisch, Russisch, Französisch

  • Zwischen Ihnen und dem Schulträger (der Bildungspark Mücheln gGmbH) wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem, dass ein Schulgeld gezahlt werden muss.

Hier finden Sie uns

Freies Gymnasium Geiseltal
Johannes-Schlaf-Straße 7
06249 Mücheln (Geiseltal)

Sprechen Sie uns an

+49 34632 - 22464

info@fgg-muecheln.de

www.fgg-muecheln.de

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Kontaktieren Sie uns einfach...

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